Ich frage mich immer wieder, warum man junge und/oder unerfahrene Staatsanwälte auf meine Fälle ansetzt. Es dürfte mittlerweile jeder Staatsanwaltschaft in der Schweiz klar sein, dass ich über meine Rechtsfälle öffentlich berichte und fehlbare oder unfähige Staatsanwälte in die Mangel nehme. Das war schon bei der Staatsanwältin Sandra Schweingruber so und kürzlich beim „Staatsanwalt“ Pius Suter.
Schlechter Einstand für Susanne Hirschi
Eigentlich ist die Sachlage klar. Jemand veröffentlichte bei Google-Rezension eine Verleumdung gegen mich und beschrieb sehr detailliert, wie ich um sein Haus schleiche und seine Webseite und seinen Namen kopieren würde. Die Rezension veröffentlichte er anonym in meinem Namen. Wie blöd kann man nur sein?
Staatsanwältin Hirschi: Google gibt keine IP-Adressen heraus
Wieso sollte man von Google eine IP-Adresse verlangen, wenn der Beschuldigte schreibt, dass ich eine Webseite unter seinem Namen veröffentlicht hätte? Doch damit will die Staatsanwältin Susanne Hirschi nur ablenken, damit sie keine Arbeit hat.
Dass die Staatsanwältin lic. iur. Susanne Hirsche keine Ahnung hat, zeigt sich darin, dass sie schreibt, dass der Beschuldigte die Rezension auf meiner eigenen Webseite veröffentlicht hätte. Wie bitte schön soll das denn möglich sein? So alt ist Frau Susi Hirschi auch wieder nicht, aber sie ist eben so jung, dass sie sich nur mit Apps und Tiktok auskennt. Diese Staatsanwältin ist so blutjung, dass sie wirklich zu wenig Ahnung von ihrem Job als Staatsanwältin von Zürich hat. Sie schenkt dem fehlerhaften Rapport eines legasthenischen Polizeipensionärs mehr Achtung als mir.
Susanne ist wirklich kein Hirsch!
Susanne mag zwar Hirschi heissen, in ihrem Tätigkeitsgebiet als Staatsanwältin ist sie aber wirklich kein Hirsch. So kommt es, dass wieder ein Fall vor dem Gericht landet. Ich hoffe nur, dass Sue Hirschi an der Verhandlung teilnehmen wird. Es ist nämlich sehr peinlich, wenn ein „Staatsanwalt“ wie dieser Pius Suter nicht ins Gericht gelassen wird, weil er gar kein Rechtsstudium abgeschlossen hat.
Google Europa Hauptsitz in Irland
Fast wäre ich auf die Argumentation der Staatsanwältin Susanne Hirschi hereingefallen. Da Google in den USA liegt, gibt Google keine Informationen an die Schweiz heraus. Doch für gewisse Google Dienstleistungen wie eben „Google My Business“ liegt der Hauptsitz für Europa in Irland. Und mit Irland hat die Schweiz ein Rechtshilfeabkommen in Strafsachen. Ich gehe einmal davon aus, dass die Staatsanwältin Hirschi das einfach nicht wusste und unterstelle ihr keine vorsätzliche Bösgläubigkeit. Doch warum interessiert sie meine Beweismittel nicht? Mit keinem Wort geht sie auf die klare Indizienlage ein und lehnt die Strafanzeige kategorisch ab. Kategorisch deshalb, weil die Staatsanwaltschaft Zürich „anonyme“ Ehrverletzungsdelikte auf Google nie an die Hand nehmen würde.
Als nächstes wird Staatsanwältin Susanne Hirschi behaupten, dass eine IP-Adresse noch kein Beweis für die Zuordnung eines Täters wäre. Warum nur will die Staatsanwaltschaft Zürich unbedingt einen mehrfach verurteilten Straftäter schützen? Immerhin bedrohte dieser KESB-Mitarbeiter mit dem Tod! Und die Email-Adresse könnte er ebenso fälschen wie seinen neuen Facebook-Account.
Dabei wäre es sehr wichtig, dass man Ehrverletzungsdelikte wie Cybermobbing auch in der Schweiz endlich bestraft. Es gab bereits Jugendliche, die sich das Leben nehmen wollten, weil man sie im Internet massiv gemobbt hat. Wann endlich untersucht die Staatsanwaltschaft auch solche Fälle und zieht Täter zur Rechenschaft? Es ist ein Schlag ins Gesicht, wenn sich Staatsanwälte nicht für die Bürger einsetzen und nicht einmal Beweismittel sichten und auch nicht einmal die aktuellen Gesetze und Verordnungen kennen.